Der Rechtsanwalt - Ihr Partner

Vertrauen ist gut, Ihr Anwalt machts besser!

Jeder von uns kann einmal mit dem Gesetz in Berührung kommen. Egal ob es sich um Kauf-, Tausch- oder Schenkungsverträge oder Mietfragen, um Ehestreitigkeiten, Unternehmensgründung, Probleme am Arbeitsplatz, Verkehrsunfälle, Führerscheine oder auch um strafrechtliche Angelegenheiten handelt.

Im Ernstfall benötigen wir alle die Hilfe eines kompetenten Partners, der die eigentümliche Sprache der Gesetze und Verordnungen versteht, der wichtige Vergleichsfälle zu Hand hat und der kompetente Lösungsmöglichkeiten aufzeigt.

Darauf können Sie sich verlassen

Die österreichischen Rechtsanwälte nehmen Ihre Bedürfnisse ernst. Ihr Rechtsanwalt versteht sich als Ihr Partner, der Ihnen zuhört und auf Ihre Anliegen eingeht. Wir werden mit Kompetenz, modernsten Mitteln und persönlichem Einsatz die beste Lösung für Ihren konkreten Fall erarbeiten.

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, so steht Ihnen Ihr Anwalt kostenlos zur Verfügung. Auch Rechtsauskünfte können kostenlos erteilt werden.

Rechtsgebiete

Grundstückskauf-, Tausch-, Übergabs- und Schenkungsverträge

  • Ihr Anwalt errichtet Ihren Vertrag
  • Wir gestalten für Sie Kauf-, Tausch-, Schenkungs- und Übergabsverträge
  • Wir informieren über Wohnrecht, Belastungs- und Veräußerungsverbote usw.
  • Grundbuchauszüge
  • Einsicht in sämtlichen Liegenschaften österreichweit, Ausdrucke von Plänen, usw.
  • Beratung kann nie zu früh sein
  • Eheberatung
  • Ehescheidung
  • Berechnung des Ehegattenunterhalts
  • Regelung der Obsorge und Aufenthalt minderjähriger Kinder
  • Aufteilung des Ehevermögens
  • Sozialversicherungsrechtiche Fragen in Zusammenhang mit Kranken- und Pensionsversicherung
  • Fragen zum Anspruch auf Hinterbliebenenpension
  • Durch die Scheidung erlischt das gesetzliche Ehegattenerbrecht

Zu diesen und zu weiteren Fragen sind klärende Gespräche unvermeidlich. Die Beantwortung derartiger „brennender“ Fragen schafft Klarheit und lässt einen wieder in die Zukunft blicken.

  • Rechtsauskunft nach einem Verkehrsunfall kann nie zu früh eingeholt werden
  • Beratung bei Unfallsaufklärung
  • Schmerzensgeldermittlung
  • Feststellung der Fahrzeugschäden, Wertermittlung
  • Außergerichtliche Abwicklung mit Haftpflichtversicherungen
  • Verfassen von Forderungsschreiben
  • Direktabrechnung mit Rechtsschutzversicherungen
  • Vertretung bei Gericht
  • Verfassung von Testamenten
  • Vertreten in Verlassenschaftsabhandlungen
  • Verfassen von Todesfallsaufnahmen
  • Erbrechtliche Übertragungen von Liegenschaften
  • Sicherung von Wohnrechtsansprüchen
  • Vertretung von einzelnen Erben oder Pflichtteilsberechtigten
  • Verfassen von Erbteilungsübereinkommen
  • Mahnschreiben dienen unter Nachfristsetzung zur Verhinderung der Klagsführung
  • Vereinbarung von Ratenzahlungen
  • Betreibung von Mahnklagen
  • Einleitung und Durchführung von Exekutionen (Pfändungen)
    Versteigerungen, usw.
  • Beistand bei Polizeiverhören
  • Beischaffung von Protokollen
  • Beischaffung von gesamten Strafakten
  • Vertretung im außergerichtlichen Tatausgleich
  • Verteidigung bei Gerichtsverfahren
  • Rechtsberatungen bei Neugründung
  • Gesellschaftsgründung
  • Vereinsgründung
  • Gründungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Verfassung von Gesellschafterbeschlüssen

Mag. Dr. Klaus Gimpl

Ihr Rechtsanwalt

11.06.1980 Lehrabschlussprüfung im Fleischergewerbe
15.07.1980 Lehrabschlussprüfung für Einzelhandelskaufmann
11.10.1984 Fleischermeisterprüfung
1985 - 1988 Besuch der Abendschule
25.10.1988 Ablegung der AHS-Matura
1989 - 1996 Wirtschafts- und Jusstudium
11.10.1996 Magister der Rechtswissenschaften
10.05.2001 Doktor der Rechtswissenschaften
15.01.2002 Rechtsanwaltsprüfung
10.04.2002 Kanzleieröffnung, welche sukzessive erweitert wurde
11.12.2009 Ankauf eines eigenen 2-stöckigen Bürogebäudes mit Kundenparkplätzen und Garagenanlage
04.06.2010 Übersiedelung in das neue Bürogebäude
20.12.2013 Büroerweiterung
28.05.2015 Errichtung Bürozubau
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